Die Arzneimittelproduktion der Landesapotheke besitzt seit 2008 die Betriebsbewilligung nach §63 Arzneimittelgesetz für die Herstellung, Kontrolle und das Inverkehrbringen von Arzneimitteln. Die Herstellung steriler, aseptischer und nicht steriler Arzneimittel ist nach GMP (Gute Herstellungspraxis) zertifiziert.